Bildungsgänge - Berufsschule
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Zielsetzung: In der Bundesrepublik gibt es für die Berufsausbildung im dualen System zwei Lernorte, den Ausbildungsbetrieb und die Berufsschule. Voraussetzung für eine solche Berufsausbildung ist ein Ausbildungsvertrag.
Die Berufsausbildung vermittelt eine breit angelegte berufliche Grundbildung und die für die Ausbildung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit notwendigen fachlichen Fertigkeiten und Kenntnisse. Weiterhin ist sie auf den Erwerb der erforderlichen Berufserfahrung gerichtet.
Zusätzlich führt die Berufsschule zu einer erweiterten allgemeinen Bildung: Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, Arbeitswelt und Gesellschaft mitzugestalten.
Beratung: Zuständige Stellen (z. B. Kammern; siehe die Angaben bei den Ausbildungsberufen); Berufsverbände (z. B. Wuppertaler Apothekerverband); Arbeitsagentur Wuppertal/Berufsberatung; Beratungslehrer des Berufskollegs und durch die Schulleitung nach Vereinbarung
Info-Material: Blätter zur Berufskunde; Ausbildungs- und Prüfungsordnungen
Unterrichtsfächer: Die Stundentafel der Berufsschulklassen gliedert sich in einen berufsübergreifenden Bereich (Religion, Politik, Deutsch, Sport; zum Erwerb der für die Fachoberschulreife notwendigen Englischkenntnisse können Englischkurse eingerichtet werden) und einen berufsbezogenen Bereich (spezielle Fächer des jeweiligen Ausbildungsberufes).
Anmeldung: Die Ausbildungsbetriebe melden ihre Auszubildenden in der Berufsschule an.
Beginn: Nach den Sommerferien der öffentlichen Schulen.
Dauer: in der Regel 3 Jahre; unter bestimmten Voraussetzung ist eine Anrechnung einer vorhergehenden Ausbildung (z. B. Berufsfachschule) oder die Abkürzung der Ausbildungszeit möglich.
Unterrichtszeit: in der Regel in Teilzeitform mit neun bis zwölf Unterrichtsstunden an ein oder zwei Wochentagen; in wenigen Ausbildungsberufen durch Zusammenfassung des Unterrichts zu mehreren Unterrichtsabschnitten in Vollzeitform (Blockunterricht)
- Berufsabschluss: Für die Abnahme der Abschlussprüfung richtet die zuständige Stelle (die Industrie- und Handelskammer, die Rechtsanwaltskammer u.a.) Prüfungsausschüsse ein. Diese Berufsabschluss-Prüfungen sind für die verschiedenen Berufe in Ausbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt. Sie umfassen eine schriftliche und eine mündliche Prüfung, in einigen Berufen auch praktische Prüfungen. Über die bestandene Prüfung wird ein Berufsabschlusszeugnis ausgestellt.
- Berufsschulabschluss: Die Rechtsverordnung über die Bildungsgänge in der Berufsschule (AO-BK) sieht vor, dass Schülerinnen und Schüler, welche die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen haben, ein Berufsschulabschlusszeugnis erhalten. Die Noten der Fächer des letzten Schuljahres werden ebenso wie vorher abgeschlossene Fächer zu einer Berufschulabschlussnote zusammengefasst. Im Rahmen einer Berufsausbildung im dualen System kann neben dem Berufsabschluss ein eigenständiger Berufsschulabschluss erworben werden.
Auf Antrag wird die auf diesem Wege erworbene Qualifikation in einer Anlage zum Berufsabschlusszeugnis zuerkannt. Die Qualifikation kann auch nachträglich beantragt werden.
Ausbildungsberufe am Berufskolleg Elberfeld (in Klammern werden die zuständigen Stellen genannt):
>> Anmeldeformular Berufsschule
Industrie und Handel
Recht und Verwaltung
Ärztliche Helferberufe
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